Insolvenzrechte und Restrukturierungsrahmen: Stand und reale Veränderungen

Einleitung

Das deutsche Insolvenz- und Restrukturierungsrecht hat in den letzten Jahren mehrere Reformschritte erfahren. Ziel war und ist es, Verfahren effizienter zu gestalten, Sanierungsoptionen zu eröffnen und die Situation sowohl der Unternehmen als auch der Gläubiger zu verbessern. In diesem Beitrag schauen wir uns aktuelle Rechtslage und bereits umgesetzte Reformen an.

1. Wesentliche Reformbausteine

  • StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz): Seit dem 1. Januar 2021 gibt es mit dem StaRUG einen gesetzlichen Rahmen für außerinsolvenzliche Restrukturierung in Deutschland. Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig sind, können einen Restrukturierungsplan vorlegen und eine Mehrheit der Gläubiger einbinden, ohne dass ein förmliches Insolvenzverfahren eröffnet werden muss.
  • SanInsFoG: Dieses Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts hat unter anderem das StaRUG eingeführt und Änderungen an InsO und weiteren Vorschriften bewirkt.

2. Was nicht gesichert ist

  • Es liegt keine verlässliche Quelle vor, die für 2025 eine allgemeine Reform mit exakt den im ursprünglichen Beitrag genannten Neuerungen bestätigt (z. B. generelle Verkürzungen vieler Verfahrensfristen, erweiterte Offenlegungspflichten in allen Fällen, stärkere Gläubigerrechte über das StaRUG hinaus).
  • Manche Vorschläge sind in Diskussion, etwa über Digitalisierung, bessere Informationsrechte der Gläubiger oder Reformen in Verbraucherinsolvenzverfahren. Diese Diskussionen sind allerdings nicht in allen Fällen gesetzlich umgesetzt.

3. Praxis-Relevanz und Tipps

  • Wenn Sie geschäftlich tätig sind, prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen vom StaRUG betroffen sein könnte – insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit.
  • Achten Sie darauf, dass bestehende Verträge und interne Prozesse auf mögliche Restrukturierungsszenarien vorbereitet sind.
  • Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wenn Sie Gläubiger sind: Verfahrensrechte und Möglichkeiten zur Beteiligung an Sanierungsplänen hängen stark von konkreter Situation und Rechtslage ab.

Fazit

Es gibt in Deutschland kein umfassendes „Gesetzesupdate 2025“, das alle oben genannten Punkte wie im ursprünglichen Beitrag enthält. Viele Verbesserungen sind mit StaRUG und SanInsFoG bereits eingeführt worden. Diskussions- und Reformbedarf bleibt, insbesondere in Hinblick auf Transparenz, Digitalisierung und praktische Umsetzung. Eine fundierte Rechtsberatung hilft, Chancen und Risiken zu erkennen und Strategie anzupassen.

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